Behörden

Finanzamt

Lohnsteuer, Behindertenfreibetrag sofort nach der Geburt eintragen lassen.

Sozialamt

Bezahlung der Frühförderstellen über Eingliederungshilfe beim Sozialamt beantragen ‐ das geht durchaus auch im ersten Lebensjahr.

Versorgungsamt

Schwerbehindertenausweis ebenfalls unmittelbar nach der Geburt beantragen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben aus. Es empfiehlt sich dem Schreiben eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung des Ausweises zu besprechen. Nach einigen Wochen erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid über die Einstufung der Behinderung sowie den Schwerbehindertenausweis zugesandt (z.B. 100%, BGH)

  • G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • H: Hilflos im Sinne des Einkommenssteuergesetzes

Pflegeversicherung

Pflegestufe / Pflegegeld beantragen. Hierfür hat Ihre Krankenkasse ein Antragsformular, das Ihnen auf Anfrage zugeschickt wird. Dieser Pflegeantrag enthält Fragen zur Person, sowie Fragen nach dem Hilfebedarf. Stichwort: „Pflegegeldfibel“, zu finden im Internet, mit vielen nützlichen Tipps & Tricks zum Thema. Es ist durchaus normal, dass das Pflegegeld nicht immer bei Säuglingen bewilligt wird, sondern es im Alter von einem Jahr und älter (erneut) beantragt werden sollte.

Krankenkasse

Anmelden bei der Krankenkasse ‐ besonders wichtig bei privat Versicherten, da nach wenigen Wochen die Frist „Aufnahme ohne Untersuchung“ abläuft!